Fretboard Jungle is run by me, Jordan. I’ve been a professional guitarist
for over 20 years. In that time I have cultivated a deep love and
appreciation for vintage guitars. Not only do I love buying and selling vintage guitars, I play them live! In my time playing in
rockabilly, blues, country and jazz ensembles I’ve been lucky to experience all kinds of great guitars - Like this 1957 Gibson L-5 CES!
Terms & amp; Bedingungen
In dieser Vereinbarung:
- „Vereinbarung“ bezeichnet diese Konsignationsvereinbarung.
- „Werktag“ bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Bank- oder gesetzlicher Feiertag in New South Wales ist.
- „Artikel/Artikel“ bezeichnet den Bestand, der vom Versender wie in Anhang A beschrieben an den Empfänger in Kommission gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung geliefert wird.
- „Versender“ bezeichnet eine Partei, die den/die Artikel zum Verkauf bereitstellt.
- „Empfänger“ bezeichnet den für den Verkauf verantwortlichen Vertreter. In diesem Fall: Fretboard Jungle.
Geschäftsbedingungen:
- Der Zweck dieser Vereinbarung besteht darin, die Rollen, Erwartungen und gegenseitigen Verpflichtungen der Konsignationsbeziehung zu klären.
- Der Versender möchte einen oder mehrere im Zeitplan aufgeführte Artikel („Artikel“) verkaufen.
- Der Empfänger erklärt sich damit einverstanden, den/die Artikel im Namen des Versenders zu verkaufen, einschließlich Lieferung, Versand und Zahlung der Eigentumsgebühr für den/die Artikel an den Versender, sobald der Verkaufsprozess abgeschlossen ist.
- Wenn Sie Ihren Artikel im Rahmen dieser Vereinbarung zum Verkauf in Kommission an Fretboard Jungle liefern, gelten die in dieser Vereinbarung enthaltenen Geschäftsbedingungen als gelesen und akzeptiert.
- Wenn Sie Fretboard Jungle etwas in Kommission geben, stimmen Sie einer mindestens sechsmonatigen exklusiven Verkaufsvereinbarung mit Fretboard Jungle zu. Sie werden ermutigt, den/die Artikel mithilfe unserer Links und Fotos zu bewerben, der Verkauf wird jedoch ausschließlich von Fretboard Jungle abgewickelt.
- Fretboard Jungle behält sich das Recht vor, den/die Artikel an den Eigentümer zurückzusenden, wenn diese über einen Zeitraum von sechs Monaten nach dem Datum des bereitgestellten Konsignationsformulars unverkäuflich bleiben.
- Es wird hiermit festgelegt und vereinbart, dass Fretboard Jungle die Konsignation des/der hierin genannten Artikel(s) für eine Dauer von mindestens sechs Monaten gegen eine Provision von 18 % des Gesamtverkaufswerts des/der Artikel(s) übernimmt.
- Preisverhandlungen können jederzeit mit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Verkäufer und Fretboard Jungle geführt werden. Eine Preissenkung ohne Benachrichtigung des Versenders kann nur durch eine Reduzierung der an Fretboard Jungle gezahlten Provision erfolgen.
- Der Versender erkennt an, dass Artikel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des/der Artikel durch den neuen Eigentümer zurückgegeben werden können. Die Zahlung erfolgt an den Versender frühestens 7 Tage und spätestens 30 Tage nach Erhalt des/der Artikel durch den neuen Eigentümer.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, die Angaben zu seinem/seinen Artikel(n) ehrlich und genau zu machen. Fretboard Jungle behält sich das Recht vor, falsche oder irreführende Informationen zu melden.
- Der Verkäufer bleibt Eigentümer des/der Artikel, bis dieser/diese verkauft wird/werden.
- Dem Verkäufer wird empfohlen, seine Artikel im australischen Personal Property Securities Register einzutragen, um sicherzustellen, dass der Eigentumstitel geschützt bleibt.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Servicekosten zu übernehmen, die zum Verkauf eines Artikels empfohlen werden. Dazu können neue Saiten, Setup, strukturelle oder elektrische Arbeiten gehören. Wir empfehlen Verkäufern, ihre Artikel vor der Lieferung an Fretboard Jungle in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen.
- Fretboard Jungle behält sich das Recht vor, Sendungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Fretboard Jungle behält sich das Recht vor, die oben genannten Informationen bei Bedarf an die Polizei von New South Wales weiterzugeben.
HINTERGRUND
Der Versender möchte einen oder mehrere in der Liste aufgeführte Artikel („Artikel“) verkaufen.
Der Empfänger möchte den oder die Artikel im Namen des Versenders verkaufen. Dies umfasst die Annahme der Lieferung des Artikels, den Versand des Artikels und die Zahlung der Eigentumsgebühr an den Versender, sobald der Verkauf des Artikels abgeschlossen ist.
Der Zweck dieser Vereinbarung besteht darin, die Rollen, Erwartungen und gegenseitigen Verpflichtungen der Konsignationsbeziehung zu klären.
Obwohl von Ihnen erwartet wird, dass Sie diese Vereinbarung unterzeichnen und zurücksenden, wird davon ausgegangen, dass Sie die in dieser Vereinbarung enthaltenen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben, wenn Sie Ihren Artikel im Rahmen dieser Vereinbarung zum Verkauf in Kommission an Fretboard Jungle liefern.
ZEITPLAN
Begriff |
Nicht weniger als sechs Monate |
Kommission |
18 % des Gesamtverkaufswertes des /der Artikel |
Artikel |
Der Artikel ist in Anhang A dieser Vereinbarung beschrieben |
Zahlungsbedingungen |
Die Zahlung muss nicht weniger als 7 Tage und nicht mehr als 30 Tage nach dem abgeschlossenen Verkauf erfolgen |
Zahlungsmethode (an den Versender) |
EFT |
Kündigungsfrist |
Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von 10 Werktagen schriftlich kündigen. |
1) Auslegung
Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes angegeben ist, gilt Folgendes:
a) Wörter in der Einzahl schließen die Mehrzahl mit ein und umgekehrt;
b) Überschriften dienen der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die
Auslegung dieser Vereinbarung;
c) jedes Geschlecht schließt das andere Geschlecht mit ein;
d) ein Verweis auf eine Klausel, einen Absatz, einen Zeitplan oder einen Anhang ist je nach Sachlage ein Verweis auf eine Klausel, einen Absatz, einen Zeitplan oder einen Anhang dieses Abkommens;
e) wenn eine Handlung, die im Rahmen dieser Vereinbarung vorgenommen werden muss, an einem Tag vorzunehmen ist, der kein Geschäftstag ist, dann muss die Handlung am oder vor dem nächsten Geschäftstag vorgenommen werden;
f) ein Verweis auf ein Gesetz schließt auch untergeordnete Gesetze und alle jeweiligen Änderungen, Konsolidierungen oder Ersetzungen mit ein;
g) wenn ein Wort oder eine Phrase in dieser Vereinbarung definiert ist, dann hat jede andere grammatikalische Form des Wortes oder der Phrase eine entsprechende Bedeutung;
h) ein Verweis auf eine natürliche Person schließt auch eine juristische Person, eine Personengesellschaft, ein Joint Venture, einen Verein, eine staatliche oder gesetzliche Körperschaft oder Behörde oder eine andere juristische Person ein;
i) „umfasst“ und ähnliche Wörter bedeuten „umfasst ohne Einschränkung“;
j) keine Klausel dieses Abkommens darf zum Nachteil einer Vertragspartei ausgelegt werden, nur weil diese Vertragspartei die Klausel verfasst hat oder anderweitig von ihr profitieren würde;
k) eine Bezugnahme auf eine Partei schließt auch die gesetzlichen Vertreter, Rechtsnachfolger, Zessionare und durch Novation ersetzten Personen dieser Partei mit ein;
l) ein Verweis auf diese oder eine andere Vereinbarung umfasst die Vereinbarung sowie alle Zeitpläne und Anhänge in ihrer erneuerten, geänderten oder ersetzten Fassung und ungeachtet etwaiger Änderungen in der Identität der Parteien;
m) ein Verweis auf eine Vereinbarung, Verpflichtung oder Übereinkunft zwischen zwei oder mehreren Personen, die diese gesamtschuldnerisch bindet oder begünstigt;
n) bei Zeitangaben handelt es sich um die Ortszeit in New South Wales; und
o) Ein Verweis auf „$“ oder „Dollar“ bezieht sich von Zeit zu Zeit auf die Währung Australiens.
2) Laufzeit
2.1 Diese Vereinbarung gilt für die Laufzeit, sofern sie nicht gemäß dieser Vereinbarung früher gekündigt wird.
3) Lieferung und Rückgabe des/der Artikel
3.1 Der Versender organisiert die Lieferung des/der Artikel an die Lieferadresse des Empfängers auf eigene Kosten.
3.2 Der Empfänger kann den/die Artikel an den Versender zurückgeben, wenn der/die Artikel über einen Zeitraum von sechs Monaten nach dem Datum dieser Vereinbarung unverkäuflich bleiben.
3.3 Der Empfänger kann nach schriftlicher Mitteilung an den Versender, die mindestens 30 Tage vorher erfolgt, jeden Artikel/jede Artikel an den Versender zurücksenden.
3.4 Der Versender kann jederzeit auf eigene Kosten die Rückgabe eines/mehrerer Artikel verlangen.
4) Risiko und Entschädigung
4.1 Das Risiko geht nicht mit der Lieferung des/der Artikel an den Empfänger über.
4.2 Der Empfänger wird den Versender unverzüglich über etwaige Verluste und/oder Schäden an den Artikeln während des Zeitraums informieren und den Versender davon freistellen:
a) beginnend mit der Lieferung des/der Artikel an den Empfänger; und
b) endet mit dem Verkaufsdatum der einzelnen Einheiten des/der Artikel/Artikel oder mit dem Datum, an dem alle Artikel an den Versender zurückgegeben werden (je nachdem, welches Datum früher eintritt).
4.3 Der Empfänger haftet nicht für Ansprüche, Klagen, Schäden, Verluste, Kosten, Gebühren, Aufwendungen, Strafen, Bußgelder oder Zahlungen, die dem Versender infolge einer Verletzung des Vertrags oder seiner Pflichten oder Garantien durch den Empfänger (oder dessen Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer) aus diesem Vertrag entstehen oder für die er haftbar ist, und verpflichtet sich auch nicht, den Versender von diesen Ansprüchen, Klagen, Schäden, Verlusten, Kosten, Gebühren, Aufwendungen, Strafen, Bußgeldern oder Zahlungen freizustellen oder zu entlasten.
4.4 Der Empfänger empfiehlt dem Versender, für den/die einzelnen Artikel eine eigene Versicherung abzuschließen, um einen zusätzlichen Schutz gegen Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Artikel während der Versendung zu gewährleisten.
4.5 Der Empfänger empfiehlt, den/die Artikel zum Eigentumsnachweis und zusätzlichen Schutz vor der Insolvenz des Empfängers im Personal Property Securities Register einzutragen.
4.6 Die Verpflichtungen aus dieser Klausel bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.
5) Zahlung
5.1 Der Empfänger zahlt dem Versender den Betrag jeder Rechnung innerhalb der Rechnungsbedingungen und unter Verwendung der vereinbarten Zahlungsmethode(n).
6) Pflichten und Gewährleistungen des Empfängers
6.1 Der Empfänger erkennt Folgendes an und stimmt zu:
a) es verfügt über die Rechtsfähigkeit und Befugnis sowie die Vollmacht, diesen Vertrag abzuschließen;
b) er wird allen angemessenen Anweisungen des Versenders Folge leisten;
c) er wird rechtmäßig handeln und alle geltenden Lizenzen, Gesetze, Vorschriften, Branchen-Verhaltenskodizes, Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen und australischen Standards in Bezug auf die Verwendung des/der Artikel einhalten;
d) Er wird den Anweisungen des Versenders bezüglich des/der Artikel folgen.
7) Pflichten und Gewährleistungen des Versenders
7.1 Der Versender gewährleistet und sichert dem Empfänger zu, dass während der gesamten Laufzeit:
a) es verfügt über die Rechtsfähigkeit und Befugnis sowie die Vollmacht, diesen Vertrag abzuschließen;
b) er über alle Rechte in Bezug auf den/die Artikel verfügt und seine Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung erfüllen kann;
c) Er wird seine Versicherung gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des/der Artikel bis zu dem Zeitpunkt aufrechterhalten, an dem der Artikel verkauft wird.
8) Kündigung
8.1 Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung innerhalb der Kündigungsfrist kündigen.
8.2 Pflichten bei Kündigung:
Nach Beendigung dieser Vereinbarung wird der Empfänger:
a) den/die Artikel auf Kosten des Versenders an den Versender oder an einen anderen vom Versender schriftlich benannten Ort zurücksenden; und
b) dem Versender unverzüglich sämtliches Eigentum des Versenders zurückzugeben.
8.3 Die erworbenen Rechte, Pflichten und Rechtsmittel der Parteien werden durch die Kündigung dieser Vereinbarung nicht berührt.
Kosten und Ausgaben
9.1 Jede Partei muss ihre eigenen Kosten und Ausgaben (einschließlich Rechtskosten und -ausgaben) im Zusammenhang mit der Aushandlung, Vorbereitung und Ausführung dieser Vereinbarung und jeglicher Änderung oder Ersetzung dieser Vereinbarung tragen.
10) Änderung
10.1 Diese Vereinbarung kann nur durch eine von allen Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert werden.
10.2 Preisnachverhandlungen können jederzeit mit schriftlicher Vereinbarung zwischen Versender und Empfänger vorgenommen werden. Preisnachlässe ohne Benachrichtigung des Versenders können nur durch Zahlung einer an den Empfänger zu zahlenden Minderungsprovision erfolgen.
11) Sonstiges
11.1 Der Versender erkennt an, dass der/die Artikel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des/der Artikel durch den neuen Eigentümer zurückgegeben werden können.
11.2 Der Versender verpflichtet sich, die Angaben zu seinem/seinen Artikel(n) ehrlich und genau zu machen. Der Empfänger behält sich das Recht vor, falsche oder irreführende Angaben der Polizei von New South Wales zu melden.
11.3 Der Versender bleibt Eigentümer des/der Artikel, bis dieser/diese verkauft werden.
11.4 Dem Versender wird empfohlen, seine Artikel im australischen Personal Property Securities Register aufzulisten, um sicherzustellen, dass die Eigentumstitel geschützt bleiben.
11.5 Der Versender verpflichtet sich, alle Servicekosten zu zahlen, die für den Verkauf des/der Artikel(s) erforderlich sind. Dazu können neue Saiten, Einrichtungs-, Struktur- oder Elektroarbeiten gehören. Versendern wird empfohlen, dass ihr/e Artikel vor der Lieferung an den Empfänger in einen betriebsfähigen Zustand gebracht werden.
11.6 Fretboard Jungle behält sich das Recht vor, die persönlichen Daten des Versenders bei Bedarf an die Polizei von New South Wales weiterzugeben.
12) Mitteilungen
12.1 Form der Mitteilung
Eine Mitteilung oder sonstige Kommunikation muss schriftlich in englischer Sprache erfolgen und kann:
a) persönlich zugestellt;
b) von einem Vertreter des Absenders erteilt;
c) per E-Mail an die aktuelle E-Mail-Adresse einer Partei für Mitteilungen gemäß dieser Vereinbarung gesendet.
12.2 Erhalt der Mitteilung
Eine Mitteilung gilt als erfolgt:
a) bei persönlicher Übergabe oder
b) wenn sie an der aktuellen Zustelladresse einer Partei für Mitteilungen hinterlassen werden; oder
c) beim Versand per E-Mail, wenn der Absender eine Lesebestätigung bezüglich der E-Mail-Adresse des Empfängers erhält.
12.3 Eine Vertragspartei kann ihre Adresse für die Zustellung von Mitteilungen durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei ändern.